Teilnahmevereinbarung Zeit-Tausch-Börse Aargau
Die Zeitttausch-Börse Aargau, im Folgenden ZTBA genannt, ist eine Interessengemeinschaft, die den Teilnehmenden ermöglichen will, untereinander Dienstleistungen ohne Bezahlung von Geld auszutauschen.
Sie soll den Einzelnen ermöglichen eigene Talente und Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen und den Zusammenhalt und sozialen Kontakt untereinander zu fördern. Als Verrechnungseinheit (Währung) gilt die Zeit.
Getragen wird die ZTBA durch die Pro Infirmis und Pro Senectute.
Die ZTBA betreibt eine Online-Tauschbörse. Alle Menschen ab 18 Jahren und mit Sitz im Kanton Aargau können sich in diesem Portal - gegen einen Mitgliederbeitrag von CHF 15.-, registrieren. Das Startguthaben beträgt 5 Stunden.
Sobald die Wohnsitz-Kontrolle positiv ausfällt und der Mitgliederbeitrag einbezahlt wurde, erhalten die Teilnehmenden den Zugangscode zu ihrem Online-Profil.
Im Profil können Sie Folgendes unsetzen:
- Ihr Profil einrichten
- Inserate / Gesuche in der Marktzeitung finden
- Inserate / Gesuche direkt in die Marktzeitung eingeben und aktualisieren
- Stunden überweisen / Stunden einfordern
- Nachrichten versenden und empfangen
- Kontoinformationen einsehen
- Das eigene Profil immer aktuell halten.
Der Ausstausch zwischen zwei Tauschwilligen wird in Stunden - angebrochene Stunden werden auf 1/4 Stunden gerundet - verrechnet.
Das Saldo des Kontos soll auf der Guthabenseite wie auf der Schuldenseite nicht mehr als 15 Stunden überschreiten.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, keine Geldforderungen für geleistete Dienste zustellen. Wenn vereinbart, kann für Materialien (Ersatzteile für Reparaturen etc.), die zur Ausführung einer Dienstleistung ausserhalb der ZTBA gekauft werden müssen, ein Selbstkostenpreis verlangt werden.
Die ZTBA unterhält das Internet-Portal.
Teilnehmenden sind nicht verpflichtet ein Tauschgeschäft auszuführen oder auf ein Angebot einzugehen. Jeder Tausch ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei Parteien.
Die Tauschenden handeln in eigener Verantwortung. Die ZTBA übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für innerhalb der ZTBA durchgeführte Tauschaktionen.
Die ZTBA schliesst jegliche Haftung in Bezug auf Unfälle aus.
Nebenerwerb bis CHF 2000.-/ Jahr ist nicht AHV-pflichtig.
Anzahl erlaubter Stunden (Freiwilligenarbeit) pro Woche: 6 Stunden.
Es ist die Sache der Teilnhemenden darauf zu achten, nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen einer Berufsgruppe zu verstossen. Die ZTBA behält sich vor, unpassende und unsittliche Tauschangebote und -gesuche auszuschliessen.
Beim Austritt muss das Konto der Teilnehmenden einen Gesamtsaldo von 0 Stunden aufweisen. Plusstunden fallen an die ZTBA - Minusstunden müssen abgearbeitet werden. In Ausnahmefällen entscheidet die Betreiberin auch über den Ausschluss eines Teilnehmenden, falls dieser seinen Geld- oder Zeitbetrag nicht bezahlt hat.
Aarau, November 2008

