Magere Zeiten für Zeithandel
Seit einem Jahr kann man an der Zeittauschbörse Aargau mit Zeit handeln. Die Initianten ziehen Bilanz
Die erste Jahresbilanz der Zeittauschbörse Aargau fällt mager aus. Für den grossen Durchbruch liegen dem Projekt noch zu viele Steine im Weg.
Die Zeittauschbörse Aargau (ZTBA) ist ein bestechend simples und attraktives Geschäftsmodell. Gearbeitet wird nicht für Geld, sondern für Zeit. Ein Tauschhandel mit Zeit also (siehe Box). Als die Initianten (Pro Infirmis, Pro Senectute und Anker Aargau) das Projekt vor einem Jahr in der Öffentlichkeit vorstellten, waren sie sicher, in Zeiten von Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit den Nerv der Zeit getroffen zu haben.
Jetzt ist das erste Jahr um. Der Leistungsausweis fällt auf den ersten Blick etwas mager aus: Die rund 100 Mitglieder, die sich kantonsweit registrierten, haben innerhalb eines Jahres nur gerade 50 Stunden getauscht.
Ein enttäuschendes oder erfreuliches Resultat? Es ist Ansichtssache: Während Dietmar Gallhammer, Präsident des Vereins Zeittauschbörse, im ersten Jahr mit mehr Mitgliedern gerechnet hatte, sind John Steggerda von Pro Infirmis und Roland Guntern von Pro Senectute Aargau zufrieden. „Wir haben nicht mit einem explosionsartigen Wachstum gerechnet. Das Ziel war, die Zeittauschbörse organisch wachsen zu lassen“, sagt Steggerda. Ein Wermutstropfen ist aber die Zahl der getauschten Stunden. Da sind sich die drei Herren einig – wie auch im Grund dafür: Bisher hat die Zeittauschbörse nur im Internet existiert: „Mit der Anonymität des Internets funktioniert das nicht. Um die Tauschaktivitäten anzukurbeln, braucht es regelmässige Treffs, wo sich Interessierte und Mitglieder kennen lernen und austauschen können“, sagt Gallhammer. Dann sinke die Hemmschwelle, jemanden für eine Leistung zu engagieren.
Zu kämpfen hat die Zeittauschbörse aber nicht nur mit der Anonymität. Eine weitere Knacknuss: Die 100 Mitglieder sind zur Hauptsache weiblich – Männer lassen sich nur schwer für die Zeittauschbörse begeistern. „Männer haben ein anderes Werteverständnis. Sie können oftmals nicht akzeptieren, dass eine Stunde Computerarbeit gleich viel Wert sein soll wie eine Stunde Hausarbeit“, sagt Gallhammer. Kopfzerbrechen machen dem Verein auch die Sozialämter. Bekommt ein Sozialhilfebezüger von einer Drittperson eine Leistung, egal ob Geld oder Naturalien, muss er dies beim Sozialamt angeben. Das Problem: „Die Sozialämter müssen gemäss kantonalem Sozialdienst auch die Arbeiten, die im Rahmen der Zeittauschbörse geleistet werden, verrechnen“, sagt Steggerda. Je nachdem werden dem Bezüger finanzielle Leistungen gestrichen (siehe Box). „Das macht einen Einsatz unattraktiv.“
Harzig gestaltet sich auch die Rekrutierung neuer Mitglieder-Quellen. „Wir haben politische Parteien und Sponsoren angeschrieben, Unterlagen und Konzept an Diakonien und Kirchenstellen geschickt“, sagt Gallhammer. Die Rückmeldungen habe man praktisch an einer Hand abzählen können. Gar keine kamen sogar von den Sozialämtern.
Die Flinte ins Korn werfen wollen die Initianten aber nicht, im Gegenteil. „Die Zeittauschbörse hat Potenzial“, glauben sie. Und ein erster Schritt in die richtige Richtung ist bereits getan: In den Regionalgruppen Aarau, Bremgarten und Rheinfelden sind für das laufende Jahr diverse Treffen organisiert. Wie wichtig diese Treffen sind, zeigt das Beispiel Bremgarten. Hier wurden beim ersten Treffen 15 neue Mitglieder gewonnen.
Ein langfristiges Ziel ist, die Geschäftstätigkeiten einer sozialen Organisation zu übergeben, die die Zeittauschbörse rundum betreuen kann. „Das umfasst den Support während der Bürozeiten, wöchentliche Treffs, Sponsorensuche, Schulungen im Umgang mit der Software und Netzwerke mit anderen sozialen Institutionen aufbauen“, sagt Gallhammer. Ein Kandidat dafür ist der neu gegründete Verein Benevol Aargau. Dieser fördert und unterstützt die Freiwilligenarbeit im Kanton Aargau.
Die Krux mit der Sozialhilfe
Lässt sich ein Sozialhilfeempfänger von einem Anbieter bei der Zeittauschbörse die Haare schneiden, muss er dies beim Sozialamt angeben. Dieses kann die Arbeit bewerten und den Betrag direkt bei den Sozialleistungen abziehen. So will es der kantonale Sozialdienst. Im Aargau müssen Sozialhilfeempfänger sämtliche Leistungen Dritter (Naturalleistungen und Leistungen mit wirtschaftlichem Wert) beim Sozialamt angeben. Gemäss dem Kantonalen Sozialdienst gehören dazu auch Leistungen, die im Rahmen der Zeittauschbörse bezogen werden und zum Grundbedarf zählen.
„Mit seiner Nulltoleranz fährt der Kanton Aargau eine strenge Linie“, sagt John Steggerda von Pro Infirmis. Grundsätzlich steht es jedem Kanton frei, wie er die Regelung betreffend Freiwilligenarbeit handhaben will. Steggerda glaubt, dass eine sinnvolle, kontaktfördernde Aktivität der Sozialhilfebezüger ein wichtiger Beitrag zur Vernetzung und zur persönlichen Stabilität beitragen würde.

